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Chargiertenausflug 2015

Chargiertenausflug 2015

Der traditionelle Ausflug wurde dieses Jahr von Stefan Gerig organisiert und führte uns in die Innerschweiz, nach Vitznau und Arth. Achtzehn chargierte Angehörige der Feuerwehr Rheinfelden machten sich um 08:00 Uhr trotz trübem Wetter mit guter Stimmung auf den Weg.

Die Fest Art Kp 82 wurde im Mai 1943 einberufen und tat bis 1994 Dienst in der Festung Vitznau. Diese wurde von Dezember 1941 bis Januar 1943 in nur 13 Monaten erbaut. Mit der Armeereform 95 wurde die Festung Vitznau ausgemustert. Ende August 1998 kaufte die Einwohnergemeinde und die Korporation die Festung mit der rund 8700 m2 grossen Parzelle vom VBS zurück, mit dem Zweck diesen Zeitzeugen des Zweiten und des Kalten Krieges touristisch und nicht als reines Museum zu nutzen. So entstand die erste Erlebnis-Festung der Schweiz. Seit 1998 ist die ehemals hochgeheime Artilleriefestung Vitznau mit ihren mächtigen Kanonen als erste Erlebnis-Festung geöffnet. Roman, ein Vitznauer, aber auch ehemaliger Bewohner von Rheinfelden, führte uns 2 Stunden lang fachkundig durch die tief im Fels gelegenen Mauern. Nur zweimal haben wir das Licht aus der Festung erblickt – bei den zwei hoch gelegenen Beobachtungsposten.

Nach einem kleinen Apero im Ess-Saal der Festung führte uns der Hunger direkt in die “Alte Mosterei” in Arth.

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Teile der bis ins Jahr 2000 als Mosterei und Brennerei genutzten Trotte wurden Ende 17. Jahrhundert erbaut. Somit gehört dieses Gebäude zu den älteren noch erhaltenen Gebäuden der Region. Seit dem Jahre 2004 beherbergt die “Alte Mosterei” den Nachlass des Bildhauers und Kulturpreisträgers Josef Rickenbacher und wird immer häufiger für kulturelle und gesellige Anlässe genutzt. Im 2008 und 2009 wurde der Gastrobereich ausgebaut und in diesem bescherte uns das Gastroteam ein einmaliges Erlebnis in den Räumen der “Moschti”.

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Zwischen den Gängen wurde uns das Thema “Muotathaler Wetterschmöcker” mittels einem Film und dem höchst interessanten, sowie witzigen Vortrag vom 71-jährigen Martin Horat näher gebracht. Der Verein hat wohl an dem Tag gegen 10 neue Mitglieder aus Rheinfelden gewonnen. Er zählt heute rund 4’200 Mitglieder. Am 7. Oktober verstarb Karl Reichmuth, einer der sechs Wetterpropheten. Nun beginnt die Suche nach einem neuen Wetterfrosch – und das Anforderungsprofil hat es in sich. Ob einer aus Rheinfelden der neue Wetterschmöcker sein wird, dass wird sich wohl erst im 2017 zeigen :-).

Gegen 17:00 Uhr sind wir alle wieder wohl behalten zurück in Rheinfelden angekommen. Besten Dank dafür an die beiden Fahrer. Ein paar AdF’s wahren wohl noch in Feststimmung, denn sie fuhren noch nach Magden, zum Einweihungsfest des neuen TLF’s von Magden-Olsberg.

Einladung zur Schlussprobe mit Einweihung der neuen ADL

Einladung zur Schlussprobe mit Einweihung der neuen ADL

Einladung zur Schlussprobe mit Einweihung der neuen ADL

Vor ein paar Tagen konnte die Rheinfelder Feuerwehr das erste Mal ihre neue Autodrehleiter in Rheinfelden begrüssen. Der Ersatz für die über 19 Jahre alte Drehleiter wurde fristgerecht fertiggestellt.

Über 2 Jahre war ein vierköpfiges Projektteam mit der technischen Spezifikation, der Ausschreibung und Konzeption der neuen Drehleiter beschäftigt. Das hochmoderne Rettungsgerät im Wert von rund 970’000 CHF wurde vor gut einem Jahr nach einer Ausschreibung in Auftrag gegeben und von der Firma Magirus fristgerecht fertiggestellt.

Das rund 16 Tonnen schwere  Fahrzeug auf einem IVECO-Fahrgestell mit Vollautomatikgetriebe und Schleuderketten ist eine Feuerwehrdrehleiter der neuesten Generation mit Displaysteuerung und einer Gesamtlänge von 10.6 Meter. Die Arbeitshöhe beträgt neu 32 Meter gegenüber vorher mit 30 Meter. Speziell ist der Gelenkarm am Kopf des Leiterpacketes mit einem 1,2 Meter Teleskop. Der Rettungskorb bietet neu 4 gegenüber vorher mit drei Personen Platz. Ebenfalls neu ist der eingebaute Wasserwerfer, welcher eine noch schnellere Brandbekämpfung unterstützt. Das Fahrzeug entspricht mit der EURO 6 selbstverständlich der neusten Schadstoffnorm.

Die Einweihung findet anlässlich der Schlussprobe am Nachmittag vom 31.10.2015 statt.

Das Motto der Schlussprobe heisst: “Drehleitern von 1929 bis 2015”.

Wir freuen uns um 14:30 Uhr der Bevölkerung und unseren Gästen im Zeitraffer die 87 Jahre Drehleiter Technologie in einem kleinen Umzug  in der Altstadt (Marktgasse -> Albrechts-Platz) zu zeigen.

WBK Sanität 2015

WBK Sanität 2015

Der WBK (Weiterbildungskurs) Sanität fand dieses Jahr in Frick auf dem Gelände der Feuerwehr statt. Durchgeführt durch den Bezirksfeuerwehr Verband Laufenburg konnten knapp 40 Frauen und Mannen aus den Bezirken in Themen der Rettungskette Ihr Wissen auffrischen.
Auch aus Rheinfelden haben sich drei AdF einen Morgen lang auf den neuesten Stand in Sachen Symptome erkennen – ABCD, Strassenrettung, Verwundetensammelstelle und Rettung GZF gebracht.
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Das Bild zeigt die anschliessende Einsatzübung bei einer Strassenrettung mit mehreren Patienten.
Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufgehoben

Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufgehoben

Der Kanton Aargau hebt das Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern mit sofortiger Wirkung auf. 

Trotzdem besteht in Teilen des Kantons eine erhebliche Waldbrandgefahr. Gebietsweise wurden nur geringe Niederschlagsmengen gemessen wurden. Die Bevölkerung wird daher ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen auch nach dem Ende des Feuerverbots strikte einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und bei starkem Wind und/oder Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich versichern, dass das Feuer auch tatsächlich erloschen ist.
  • Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald.

Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Quelle: Medienmitteilung Kanton AG

Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen.  Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldnähe verboten.

Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen. Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldnähe verboten.

Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), der Kantonspolizei und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Montag, 27. Juli 2015 eine weitere Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Hinsichtlich der 1.-August-Feiern werden ab Dienstag, 28. Juli 2015 offene Feuer und Feuerwerk mit weniger als 200 Meter Abstand zum Waldrand verboten. Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufrechterhalten.

Mehr Details in der Medienmitteilung vom 27.07.2015

Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufgehoben

Feuerverbot

Ab Donnerstagmittag Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern im Kanton Aargau

Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Ver- kehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungs- stabs (KFS) haben am Mittwoch, 15. Juli 2015 eine weitere Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die AGV erlässt ab Donnerstag, 16. Juli 12 Uhr ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern.