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Cheminée und Heizöfen

  • Jegliche brennbaren Materialien müssen einen angemessenen Abstand zu der Wärmequelle aufweisen. Angemessen ist der Abstand dann, wenn bei voller Leistung die Materialien problemlos von Hand angefasst werden können.
  • Bei der Holzfeuerung darf nur naturbelassenes, trockenes Holz verfeuert werden. Das Verbrennen von Abfall wie Papier, Karton oder Kunststoff usw. ist verboten und kann bei nicht Einhalten zu einem Kaminbrand   führen.
  • Papier darf nur in kleinen Mengen zum Anfeuern verwendet werden. Besser geeignet sind Anzündwürfel.
  • Durch einen Metallvorhang oder ein Gitter kann der Funkenwurf des Cheminées und so ein allfälliger Brand verhindert werden.
  • Für die Entsorgung der Asche verwendet man einen nicht brennbaren Behälter.
  • Die Heizung und Heizgeräte überwachen (Rauchentwicklung, Geräusche). Bei Störung ist eine Fachperson beizuziehen.

Weiterführende Informationen und Merkblätter zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Beratungsstelle für Brandverhütung.