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Feuergefahr rund ums Cheminée vermeiden

Feuergefahr rund ums Cheminée vermeiden

Präventionstipps von burny&floody

Das richtige Entfachen eines Cheminéefeuer will gelernt sein. Aber auch nachdem das Feuer seinen letzten Hauch getan hat, ist Know-how gefordert. Denn um Brandschäden zu verhüten, sollte man unbedingt wissen, was mit der Cheminéeasche nach dem Abbrennen zu geschehen hat. Auch Asche, die vermeintlich ausgekühlt ist, kann noch brandgefährlich sein. Deshalb gehört Asche, die im Kamin nach dem gemütlichen Feuer übrig bleibt, unbedingt in einen feuersicheren, verschliessbaren Behälter. Und dort sollte sie mindestens 48 Stunden lang bleiben. Zur weiteren Sicherheit stellt man den Behälter mit der Cheminéeasche auf eine nicht brennbare Unterlage. So können allfällige Brandgefahren vermieden werden.

48 Stunden: Mindestzeit für Auskühlung

Bis Cheminéeasche in einem nicht brennbaren Behälter völlig ausgekühlt ist, vergehen, wie erwähnt, mindestens zwei Tage. Noch besser ist es, noch einen oder zwei Tage länger zu warten: Es ist schon vorgekommen, dass Entsorgungsfahrzeuge in Brand geraten sind, weil mit dem Haushaltabfall noch glühende Asche mit entsorgt worden war.

Sicherheitsmassnahmen beim Betrieb des Cheminées

Für echte Behaglichkeit eines Cheminéefeuers sorgt die entsprechende Sicherheit beim Abbrennen. So können Sie Funkenwurf mit dem Anbringen eines Metallvorhangs verhindern. Aber auch dann sollten brennbare Materialien wie Teppiche oder Vorhänge genügend grossen Abstand haben.

Für Ihre und unser aller Gesundheit: nur naturbelassenes Holz verwenden

Es versteht sich von selbst, dass in einem Hauskamin nur Holz verbrannt wird, welches für diesen Zweck geeignet ist. Behandeltes Holz (lackiert, imprägniert) kann beim Abbrennen giftige Dämpfe erzeugen und so in die Umwelt gelangen – auch in Ihre Lungen. Zudem besteht die Gefahr von starker Rauchentwicklung und explosionsartiger Verbrennung. Die Verbrennung behandelten Holzes ist übrigens nicht nur gefährlich und umweltschädlich, sondern schlicht verboten.

Quelle: Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), Bleichemattstrasse 12/14, Postfach, 5001 Aarau