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Der Kanton Aargau hebt das Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern mit sofortiger Wirkung auf. 

Trotzdem besteht in Teilen des Kantons eine erhebliche Waldbrandgefahr. Gebietsweise wurden nur geringe Niederschlagsmengen gemessen wurden. Die Bevölkerung wird daher ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen auch nach dem Ende des Feuerverbots strikte einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und bei starkem Wind und/oder Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich versichern, dass das Feuer auch tatsächlich erloschen ist.
  • Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald.

Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Quelle: Medienmitteilung Kanton AG