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Fasnacht und die Brandgefahren

  • Kostüme aus Naturfasern oder synthetischen Stoffen sollten mit einem Flammschutzmittel behandelt werden.
  • Jegliche Art von Dekoration sollte aus schwer brennbaren Materialien bestehen. Die vorherige Behandlung mit einem Flammschutzmittel wäre ideal. Auf  Tüll- und Nylonstoffe sollte verzichtet werden. Diese Materialien sind im Brandfall leicht schmelzend und verursachen so schwere Hautverbrennungen.
  • Fluchtwege Notausgänge, Treppen sowie Korridore sind frei zu halten. Hinweisschilder zu den Ausgängen sollten nicht von der Dekoration verdeckt werden.
  • An grösseren Veranstaltungen ist offenes Feuer nicht erlaubt. Je nach Art der Veranstaltung besteht Rauchverbot – dieses ist strikt einzuhalten.

Weitere Informationen und Merkblätter zur Fasnacht und den Brandgefahren finden Sie auf der Webseite der Beratungstelle für Brandverhütung.