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Übung für neue Atemschutzgeräteträger

Damit die Atemschutzgeräteträger (ASGT) die Anforderungen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV)  erfüllen, finden trotz Corona entsprechende Übungen statt. So auch für jene, welche neu Atemschutz leisten.
Pro Jahr muss ein ASGT mindestens sechs Übungen à zwei Stunden absolvieren und möglichst lange das Atemschutzgerät beatmen.

Am Dienstag vor einer Woche fanden sich 5 ASGT im Magazin ein um als erstes ein wenig über die Verantwortlichkeiten im Atemschutz zu erfahren, bevor man dann zusammen das Atemschutzgerät im Detail anschaute.
Nach diesem Theorieteil wurde im Atemschutzraum die Helme eingestellt, damit die Atemschutzmasken gut Sitzen und alles angenehm zum tragen ist. Dann hiess es “Maske auf” und wir absolvierten einen halb Stündigen marsch, einmal quer, durch Rheinfelden. Im Anschluss an den kurzen und zackigen Marsch, hiess es das Atemschutzgerät unter Anleitung zu retablieren. Nach knapp 3 Stunden wurde die Übung erfolgreich beendet.

Besten Dank an die Übungsleitung für diesen gelungenen Abend.