🔥🚫 Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Die Verantwortlichen des Teilstabs Waldbrandgefahr des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben deshalb beschlossen, die Gefahrenstufe auf die Stufe 4 “gross” zu erhöhen. Somit erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) ab Dienstag, 28. Juli 2020, 16 Uhr für das ganze Gebiet des Kantons Aargau ein Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 50 Metern zu Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und Waldrändern.
Die komplette Medienmitteilung gibt es hier http://ag.ch/mwDbk


