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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen. Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldnähe verboten.

Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), der Kantonspolizei und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Montag, 27. Juli 2015 eine weitere Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Hinsichtlich der 1.-August-Feiern werden ab Dienstag, 28. Juli 2015 offene Feuer und Feuerwerk mit weniger als 200 Meter Abstand zum Waldrand verboten. Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufrechterhalten.

Mehr Details in der Medienmitteilung vom 27.07.2015

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