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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufgehoben

Der Kanton Aargau hebt das Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern mit sofortiger Wirkung auf. 

Trotzdem besteht in Teilen des Kantons eine erhebliche Waldbrandgefahr. Gebietsweise wurden nur geringe Niederschlagsmengen gemessen wurden. Die Bevölkerung wird daher ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen auch nach dem Ende des Feuerverbots strikte einzuhalten:

Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Quelle: Medienmitteilung Kanton AG

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