🔥🚫 Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien im Kanton Aargau
Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Aus diesem Grund erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das Brandschutzgesetz, ab Donnerstag, 26. Juli 2018, 12.00 Uhr für das ganze Kantonsgebiet des Kantons Aargau ein Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 200 Meter zu Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.
Die komplette Medienmitteilung gibt es hier http://ag.ch/PpV4w
++Update++
Die AGV erlässt ab Montag, 30. Juli 2018, 17.00 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses beinhaltet auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.
Die komplette Medienmitteilung gibt es hier http://ag.ch/xjneQ

