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đŸ”„đŸš« Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien im Kanton Aargau

Die Wetteraussichten fĂŒr die kommenden Tage deuten auf eine weitere VerschĂ€rfung der Waldbrandgefahr hin. Aus diesem Grund erlĂ€sst die Aargauische GebĂ€udeversicherung (AGV), gestĂŒtzt auf das Brandschutzgesetz, ab Donnerstag, 26. Juli 2018, 12.00 Uhr fĂŒr das ganze Kantonsgebiet des Kantons Aargau ein Feuerverbot in WĂ€ldern und im Abstand von 200 Meter zu WaldrĂ€ndern. Dieses Verbot gilt ausdrĂŒcklich auch fĂŒr die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei WaldhĂŒtten sowie an Picknick- und SpielplĂ€tzen in WĂ€ldern und an WaldrĂ€ndern.

Die komplette Medienmitteilung gibt es hier http://ag.ch/PpV4w

++Update++

Die AGV erlÀsst ab Montag, 30. Juli 2018, 17.00 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses beinhaltet auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.

Die komplette Medienmitteilung gibt es hier http://ag.ch/xjneQ