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Ab Donnerstagmittag Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern im Kanton Aargau

Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Ver- kehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungs- stabs (KFS) haben am Mittwoch, 15. Juli 2015 eine weitere Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die AGV erlässt ab Donnerstag, 16. Juli 12 Uhr ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern.