Zwischen Norm und Notfall: Wie Blaulichtorganisationen Einsatzstellen richtig absichern
Zwischen Norm und Notfall: Wie Blaulichtorganisationen Einsatzstellen richtig absichern
Am Montag startete der Verkehrszug ins neue Feuerwehrjahr. Punkt 19 Uhr begann die Übung in der Turnhalle Hellikon, die an diesem Abend bis auf den letzten Platz gefüllt war.
Nach einer kurzen Begrüssung und dem Überblick über das Programm folgte ein umfangreicher Einblick in ein Thema, das im Einsatzalltag immer wieder zu Diskussionen führt: Normen, Leitkegel und Warnsignale.
Der Referent begann mit den grundlegenden Normen. Die VSS 40 876 regelt, welche Leitkegel im Strassenverkehr eingesetzt werden dürfen. Während bei Baustellen der Standort vorgibt, welcher Kegel benötigt wird, ist die Situation bei Blaulichtorganisationen anders. Da niemand weiss, ob der nächste Einsatz auf der Autobahn, einer Hauptstrasse oder im Quartier stattfindet, dürfen Feuerwehr, Sanität und Polizei einen universellen Kegel verwenden. Dieser entspricht der Klasse R2A, gehört zur Gewichtsklasse 2 und ist 500 Millimeter hoch. Die hohe Retroreflexion sorgt dafür, dass Autofahrer die Kegel bereits aus grosser Distanz gut erkennen – was gerade bei Dunkelheit, Nebel oder Regen entscheidend ist.
Anschliessend ging es um Warnblitzleuchten. Grundlage dafür bilden die SN 640 844‑1 und die EN 12352:2006, die momentan überarbeitet wird. Immer wieder taucht die Frage auf, ob eine Blitzleuchte ein Faltsignal „beleuchtet“ und damit eine niedrigere Retroreflexionsklasse zulässig wäre. Das ist nicht der Fall. Beleuchtet bedeutet laut Norm, dass ein Signal dauerhaft angestrahlt wird, beispielsweise durch feste Scheinwerfer. Eine Blitzleuchte hingegen blinkt nur und ersetzt die Reflexion des Signals nicht. Sie sorgt lediglich dafür, dass ein Verkehrsteilnehmer das Signal überhaupt wahrnimmt – die Information selbst liefert nach wie vor die retroreflektierende Fläche.
Ein weiterer Punkt war die Frage, ob Faltsignale in R1 oder R2 eingesetzt werden sollen. Einige Kantone, darunter der Aargau, verlangen R2 für Blaulichtorganisationen, während andere mehr Spielraum lassen. Rein rechtlich ist R1 zulässig, doch R2 bietet eine deutlich bessere Sichtbarkeit und ist zudem robuster. Einziger Nachteil: Die Folie ist steifer und lässt sich weniger gut falten, was im Alltag aber meist zu verschmerzen ist.
Auch die Umleitungswegweiser wurden unter die Lupe genommen. Viele Feuerwehren setzen Modelle im Kleinformat mit 1,25 Metern Länge ein. Das ist erlaubt, denn die Signalisationsverordnung erlaubt verkleinerte Formate, wenn Platzverhältnisse oder das Lichtraumprofil es erfordern. Und genau das ist bei Feuerwehreinsätzen oft der Fall. Der limitierte Stauraum in Einsatzfahrzeugen und enge Strassenverhältnisse machen kleinere Schilder oft zur praktischsten Lösung.
Am Ende bleibt eines klar: Normen und Vorgaben existieren nicht zum Selbstzweck. Sie sollen die Sicherheit derjenigen gewährleisten, die an einer Einsatzstelle arbeiten – und ebenso jene schützen, die mit ihren Fahrzeugen daran vorbeifahren. Wer die Standards kennt und korrekt umsetzt, schützt sich selbst, Kameradinnen und Kameraden sowie die gesamte Verkehrswelt.
Nach einer Pause mit Salat, Wurst und Getränken ging es hinaus in die kalte Nacht, wo die Verkehrszugsfahrzeuge aus Wabrig, Stein und Rheinfelden genauer betrachtet wurden. Den Abschluss bildete ein Quiz, das das frisch erworbene Wissen in lockerer Atmosphäre abfragte und für einige Schmunzler sorgte.
Ein herzliches Dankeschön an die Feuerwehr Wabrig für die Gastfreundschaft und die Verpflegung.